unter diesem Titel ist ein 158 – seitiger Bericht der schweizerischen AI – Sektion zur Situation in der Schweiz veröffentlicht worden.
Polizeipraxis und Menschenrecht in der Schweiz (PDF, 886 kb)
Artikel 20, Abs. 3 Grundgesetz
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Der Artikel 20, Abs. 3, des Grundgesetzes ist die verfassungmässige Grundlage für das in Deutschland geltende Rechtsstaatsprinzip. Die Polizei gehört zur vollziehenden Gewalt im Staat. Recht und Gesetz sind die rechtlichen Arbeitsgrundlagen für [...]