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	<title>Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte &#187; Monitoring / Opferhilfe</title>
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	<description>Amnesty International Koordinationsgruppe 2905 Polizei und Menschenrechte</description>
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		<title>Merkblatt für Opfer rechtswidriger Polizeigewalt</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 08:38:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TeKo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Opferhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Misshandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigewalt]]></category>
		<category><![CDATA[polizeilicher Übergriff]]></category>
		<category><![CDATA[rechtswidrig]]></category>

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		<description><![CDATA[Amnesty International ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gegen schwerwiegende Verletzungen der Rechte eines jeden Menschen auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit wendet. Grundsätzlich ist Amnesty International an jeder Information über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland interessiert. Unsere Einzelfallarbeit beschränkt sich in Deutschland aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-322 alignleft" title="pg_start" src="http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/pg_start.jpg" alt="" width="250" height="183" />Amnesty International ist eine internationale Menschenrechtsorganisation, die sich auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gegen schwerwiegende Verletzungen der Rechte eines jeden Menschen auf Meinungsfreiheit, auf Freiheit von Diskriminierung sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit wendet.</p>
<p>Grundsätzlich ist Amnesty International an jeder Information über Menschenrechtsverletzungen in Deutschland interessiert. Unsere Einzelfallarbeit beschränkt sich in Deutschland aufgrund unserer begrenzten Ressourcen jedoch lediglich auf die Dokumentation von Fällen, in denen Personen Opfer von besonders schwerwiegenden gewalttätigen Übergriffen durch deutsche Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen wurden.</p>
<p>Unser Ziel ist es, Fälle von Misshandlungen und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch deutsche Polizeibeamte und -beamtinnen zu dokumentieren, auf die strukturellen Hintergründe dieser Praktiken aufmerksam zu machen und geeignete Maßnahmen durchzusetzen, mit denen Polizeiübergriffe verhindert und Verantwortliche strafrechtlich verfolgt werden können. Leider können wir den Opfern von Polizeigewalt keine Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen leisten. Auch sind wir nicht in der Lage, Gerichtsurteile zu überprüfen. Hierfür bitten wir Sie um Verständnis und empfehlen Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden.</p>
<p>Wenn Sie dennoch gern Ihren Fall Amnesty melden möchten, bitten wir Sie die nachfolgenden Informationen in dem <a href="http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/Opfermerkblatt-mit-Begleitschreiben-2010.pdf"><strong>Opfer-Merkblatt</strong></a> (PDF, 6 Seiten) Informationen zu beachten, sorgfältig zu lesen und alle wesentlichen Informationen an die angegebene Kontaktanschrift zu senden.<br />
<div class="divider_basic"></div></p>
<h4>Sie sind Opfer einer Misshandlung durch Polizeibeamte oder eines polizeilichen Übergriffes geworden?<br />
Was können Sie tun, was sollten Sie tun?</h4>
<p><a href="http://www.amnesty-polizei.de/d/wp-content/uploads/Opfermerkblatt-mit-Begleitschreiben-2010.pdf"><strong>Opfer-Merkblatt</strong></a> herunterladen (PDF, 6 Seiten) oder über die Druckfunktion auszudrucken.</p>
<p><strong>1. Ganz wichtig: Sofort alles aufschreiben!</strong></p>
<p>Schreiben Sie sich alles auf, was mit dem Vorfall zusammenhängt: Wann und wo geschah es? Wie kam es dazu? Was haben Sie zu diesem Zeitpunkt gemacht? Was genau wurde mit Ihnen gemacht? Notieren Sie Namen und Anschriften von Personen, die das Geschehen gesehen haben oder haben könnten (Zeugen). Machen Sie möglichst genaue Angaben zur Person, Beschreibung aller erinnerter Details von Größe, Aussehen, Kleidung, Haltung, Sprache, gesprochenen Anweisungen oder sonstigen Formulierungen.</p>
<p>Schreiben Sie die Namen der Polizisten auf, die beteiligt waren sowie deren Dienststellen. Wenn Sie die Namen nicht wissen: Was fiel Ihnen an den Polizisten auf? Uniform, Zivil? Farbe der Uniform? Welche und wie viele „Sterne“ oder „Streifen“ auf den Schultern – es gibt grüne, silberne und goldene und es können jeweils zwischen einem und vier sein. War es ein Polizist oder eine Polizistin? Wie alt war er/sie etwa? Wenn ein Polizeifahrzeug dabei war: Welches Modell, welche Farbe, ggf. Kennzeichen? Wie viele Polizisten waren insgesamt beteiligt? Haben die Polizisten während des Vorfalls über Funk mit der Zentrale Kontakt aufgenommen? Wenn ja, was wurde besprochen?</p>
<p><strong>2. Ärztliches Attest?</strong></p>
<p>Wenn Sie verletzt wurden, gehen Sie sofort zu einem Arzt (am besten zu Ihrem Hausarzt), berichten Sie dem Arzt von dem Vorfall und lassen Sie sich eine Bescheinigung (ein „Attest“) über Ihre Verletzungen geben. Wenn möglich, lassen Sie Fotografien vom Arzt oder einem Anwalt anfertigen. Keine Digitalfotos, da dort der Vorwurf der Manipulation entstehen könnte. Sie benötigen den gesamten, lückenlosen und nummerierten Kontaktstreifen. Per Maßband etc. sollte die Größe der Verletzung(en) dokumentiert sein.</p>
<p><strong>3. Strafanzeige gegen Sie?</strong></p>
<p>Wurde gegen Sie Anzeige erstattet? Wenn ja, weshalb (Widerstand, Körperverletzung)? Oder haben die Polizeibeamten eine Anzeige angedroht? Wurden Ihre Personalien festgestellt? Jeder Vorgang erhält bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei ein Aktenzeichen. Die Aktenzeichen sind jeweils unterschiedlich. Registriert wird auch das jeweilige Eingangsdatum der Strafanzeige. Wurde gegen Sie eine Strafanzeige erstattet oder haben Sie selbst eine Strafanzeige gestellt (siehe Ziffer 4), kennen Sie die Aktenzeichen? Wenn nicht: Versuchen Sie die Aktenzeichen bei der für den Vorfall zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeidienstelle zu erfragen. Für den Rechtsanwalt ist das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft wichtig.</p>
<p>Wurden Sie vor Ihrer ersten Vernehmung ordnungsgemäß belehrt und durften Sie vor der ersten Vernehmung ungestört mit einem Rechtsbeistand telefonieren bzw. er/sie zu Ihnen kommen? Als eine beschuldigte Person müssen Sie nur Ihre Personalien angeben – sonst nichts!</p>
<p><strong>4. Strafanzeige gegen die Beamten?</strong></p>
<p>Bevor Sie selbst Anzeige erstatten: Dies sollte gut überlegt sein, vor allem, wenn (noch) keine Anzeige gegen Sie erstattet wurde und es sich um einen eher leichten Übergriff ohne (nachweisbare) Folgen gehandelt hat. Sie haben zwar das Recht eine solche Anzeige zu erstatten; oftmals reagieren die Polizeibeamten aber auf Ihre Anzeige mit einer Gegenanzeige, die sie ansonsten vielleicht unterlassen hätten. Im Zweifel hierzu einen Anwalt fragen (siehe auch Ziffer 5).</p>
<p>Wenn Sie eine Anzeige erstatten wollen, tun Sie das nach Möglichkeit nicht bei einer Polizeidienststelle. Sie sollten die Anzeige schriftlich bei der Staatsanwaltschaft erstatten (Adresse im Telefonbuch oder beim nächsten Amtsgericht erfragen) und dabei ihre Personalien und telefonische Erreichbarkeit angeben. Die Strafanzeige selbst ist an keine Form gebunden. Eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung ist ausreichend. Sie müssen keinen Beweis für die Richtigkeit Ihrer Darstellung liefern. Ihre Aussage ist Beweis. Zur Beurteilung der Sache wird die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ eigene weitere Ermittlungen durchführen lassen. Fügen Sie der Strafanzeige ggf. eine Kopie des Attestes bei und wenn Sie können, benennen Sie in der Strafanzeige mögliche Zeugen des Vorfalls. Zeugen sind vor Gericht zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.</p>
<p><strong>5. Anwalt einschalten?</strong></p>
<p>Überlegen Sie, ob Sie einen Rechtsanwalt einschalten. Namen und Adressen von Anwälten, die sich auf solche Verfahren spezialisiert haben, erhalten Sie über die Deutsche Anwalts-Auskunft (Tel.: 01805-181805) oder im Internet. Bitte suchen Sie nach Anwälten, die sich auf Strafrecht und/oder Verwaltungsrecht spezialisiert haben und bei dem für Sie zuständigen Landgericht zugelassen sind. Die Kosten für den Anwalt müssen Sie meist erst einmal selbst tragen, ggf. kann Beratungs- und später Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie beim zuständigen Amtsgericht oder auch beim Anwalt selbst stellen (dies ist aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt!). Nähere Informationen dazu finden Sie in einem Ratgeber des Justizministeriums NRW, der ebenfalls über das Internet abrufbar ist. Wenn es zu einer Verurteilung des oder der Beamten kommt, können Sie ggf. versuchen, diese Kosten (zivilrechtlich) zurückzufordern.</p>
<p>Übrigens: Rechtsschutzversicherungen zahlen meist nicht, wenn gegen Sie selbst der Vorwurf eines „Vorsatzdeliktes“ – z. B. „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ oder „Körperverletzung“ im Raum steht.</p>
<p><strong>6. Vorladung?</strong></p>
<p>Wenn Sie von der Polizei vorgeladen werden, müssen Sie einer solchen Vorladung nicht folgen. Nur eine Vorladung vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft beinhaltet eine Erscheinungspflicht. Allerdings kann es sinnvoll sein, der Vorladung der Polizei zu folgen, um den Tatvorwurf konkret zu erfahren. Auch wenn Sie der Vorladung folgen, müssen Sie die Fragen der Polizei nicht beantworten. Sie sind jedoch verpflichtet, Ihren Namen und Ihre Adresse anzugeben.</p>
<p><strong>7. Dienstaufsichtsbeschwerde?</strong></p>
<p>Neben einer Strafanzeige können Sie auch eine sog. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizeibeamten einreichen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist nur gegen eine (oder mehrere) Person(en) möglich. Sie führt dazu, dass der Vorgesetzte oder bestimmte Abteilungen in der Polizei (die nicht identisch sind mit den Beamten, denen ein Verstoß vorgeworfen wird) den Sachverhalt prüfen. Dies erfolgt in der Regel aber erst, wenn ein in diesem Zusammenhang stehendes Strafverfahren (gegen Sie oder gegen den Polizeibeamten) abgeschlossen ist. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an den Dienstvorgesetzten zu richten, d.h. im Zweifel an den Polizeipräsidenten. Der muss einer Dienstaufsichtsbeschwerde immer nachgehen. Ergeben die internen Ermittlungen, dass Polizeibeamte gegen Straf- oder Dienstvorschriften verstoßen haben, werden gegen den oder die Beamten disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen oder ein Strafverfahren eingeleitet.</p>
<p>Sie haben als sog. „Beschwerdeführer“ einen Anspruch auf die Bearbeitung der Beschwerde. Der Vorgesetzte hat zu prüfen, ob das Vorgehen bzw. Verhalten eines Beamten dienstrechtlich zu beanstanden ist oder nicht. Ihre Beschwerde muss von dem Vorgesetzten beantwortet werden. Der Ausgang der Untersuchung ist Ihnen – allerdings ohne nähere Begründung – mitzuteilen. Mögliche disziplinarrechtliche Maßnahmen können Verweise, Geldbußen bis hin zu Gehaltskürzungen, Nicht-Beförderungen und sogar Entlassung aus dem Dienst sein. Betroffene Beamte können auch an eine andere Dienststelle versetzt werden.</p>
<p>Sollten Sie parallel eine Strafanzeige erstattet haben, dann weisen Sie in ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde darauf hin, ggf. unter Angabe des Aktenzeichens.</p>
<p><strong>8. Informationen an Amnesty International?</strong></p>
<p>Sie können auch Amnesty International über den Vorfall informieren (unabhängig davon, ob Sie eine Strafanzeige erstattet haben oder nicht). Das ist per Email oder Brief möglich. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und den Eingang Ihrer Informationen bestätigen.</p>
<p>Bitte schicken Sie Ihre Informationen an folgende Adresse:</p>
<p><strong>Amnesty International,<br />
Fachkommission Polizeirecherche<br />
Postfach 58 01 62<br />
10411 Berlin<br />
Fax: 030-42 02 48 -444<br />
Mail: fk-polizei@amnesty.de</strong></p>
<p>Vermerken Sie auch in Ihrer Strafanzeige und in Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde, dass Sie Amnesty International über den Vorfall informiert haben. Informieren Sie uns über den späteren Ausgang des Verfahrens.</p>
<p><strong>9. Was macht Amnesty International mit Ihren Informationen?</strong></p>
<p>Amnesty-Mitglieder in Deutschland werden grundsätzlich nicht selbst aktiv, um einen Fall in Deutschland zu recherchieren und zu betreuen. Hintergrund dieser Politik ist die Tatsache, dass der weltweit geltende Grundsatz von Amnesty International „Keine Arbeit zum eigenen Land“ für viele Amnesty-Mitglieder in einem Land mit einem totalitären Regime wichtigen Schutz bedeutet.</p>
<p>Für jeden Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Einzelne Fälle gravierender polizeilicher Übergriffe werden von einer Fachkommission der deutschen Sektion recherchiert. Die Ergebnisse der genauen Untersuchung eines polizeilichen Übergriffes können Eingang in öffentliche Berichte von Amnesty International nehmen. So zum Beispiel in dem Bericht „Täter unbekannt- mangelhafte Aufklärung von mutmaßlicher Misshandlung durch die Polizei in Deutschland“. Die exemplarische, öffentliche Darstellung hilft, unseren Forderungen zur Minimierung ungesetzlicher Polizeigewalt Nachdruck zu verleihen. Diese Einzelfallrecherche und damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit findet nur in direkter Absprache und mit Einverständnis des Betroffenen statt. Nur in diesen Ausnahmefällen werden Amnesty-Vertreter bei den verantwortlichen Behörden und Regierungsstellen nachfragen und die für die Misshandlungen verantwortlichen Beamten und Dienststellen auffordern, Stellung zu nehmen und die Rechtmäßigkeit des Handelns darzulegen. Zeugenbefragungen, das Anfordern von ärztlichen Attesten über Verletzungen der Opfer oder auch das Verfolgen von Gerichtsverfahren gegen die polizeilichen Täter können die Folge sein.</p>
<p>Unabhängig von der Einzelfallrecherche bleiben wir darüber hinaus nicht untätig, wenn wir Hinweise über Menschenrechtsverletzungen erhalten. Wir sammeln und dokumentieren Informationen über ungesetzliche Polizeigewalt in Deutschland, um einen Überblick über das Ausmaß polizeilicher Übergriffe in der Bundesrepublik zu erhalten. Wir hoffen zudem, anhand der anonymisierten Dokumentation bestimmte Muster von Menschenrechtsverletzungen erkennen zu können. Beides hilft uns in der politischen Auseinandersetzung zur Umsetzung unserer Forderungen, z. B. der Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungs- oder Beschwerdemechanismus bei polizeilichen Übergriffen. In jedem Fall werden Ihre Hinweise also ernst genommen und weiter verfolgt.</p>
<p><strong>10. Persönliche Beratung?</strong></p>
<p>Ein persönliches Beratungsgespräch von Amnesty-Mitgliedern können Sie nur von der Themenkoordinationsgruppe „Polizei und Menschenrechte“ erhalten. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder dieser Gruppe sind häufig selbst Polizeibeamte, die sich aktiv gegen Misshandlungen durch Polizeibeamte engagieren und deshalb besonders kompetenten Rat geben können.</p>
<p>Wenn Sie ein persönliches Gespräch mit einem Mitglied dieser Gruppe führen möchten, dann schicken Sie uns bitte eine e-mail an info@amnesty-polizei.de. Wir rufen Sie dann an!</p>
<p>Wenn Sie weitergehende persönliche und/oder psychologische Beratung benötigen, stehen in allen größeren Städten entsprechende Hilfsorganisationen zur Verfügung. Hinweise dazu können Ihnen z.B. die Caritas, das Diakonische Werk oder andere soziale Organisationen geben. Auch auf der Homepage Ihrer Heimatstadt oder Ihrer Gemeinde finden Sie oftmals entsprechende Hinweise auf Beratungsstellen.</p>
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		<title>Die Falldatenbank der Themenkoordinationsgruppe Polizei</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Nov 2008 13:11:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TeKo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Falldatenbank]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeigewalt]]></category>

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		<description><![CDATA[Falldatenbank zu unangemessenem Gewalt- und Fehlverhalten der Polizei Amnesty International sammelt und wertet Dokumentationen aus Die Deutschen vertrauen laut neuester Befragungen ihrer Polizei in hohem Maße. Nur selten werden Darstellungen bekannt, die unangemessenes Gewalt- und Fehlverhalten der Polizeibeamten offenbaren. Entgegen der meisten europäischen Länder und in Übersee führt Deutschland kaum eigenständige Dokumentationen zu Fällen rechtswidriger, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: medium;"><strong>Falldatenbank zu unangemessenem Gewalt- und Fehlverhalten der Polizei</strong></span><br />
<strong>Amnesty International sammelt und wertet Dokumentationen aus</strong></p>
<p>Die Deutschen vertrauen laut neuester Befragungen ihrer Polizei in hohem Maße. Nur selten werden Darstellungen bekannt, die unangemessenes Gewalt- und Fehlverhalten der Polizeibeamten offenbaren. Entgegen der meisten europäischen Länder und in Übersee führt Deutschland kaum eigenständige Dokumentationen zu Fällen rechtswidriger, unverhältnismäßiger Polizeigewalt oder hat spezielle, unabhängige Untersuchungskommissionen eingerichtet, obwohl UN und Europarat dies von der BRD seit Jahren fordern. Bisher erfassen statistisch nur einzelne Bundesländer rechtswidriges Verhalten der Polizei. Eine Aufarbeitung der Fälle erfolgt durch die Staatsanwaltschaft, die sich der Polizei als Ermittlungshilfe bedient. Daneben gibt es in wenigen Bundesländern polizeiinterne Untersuchungsmechanismen, die nicht unabhängig arbeiten und ihre Ergebnisse nicht veröffentlichen.</p>
<p>Um diesem Umstand Abhilfe zu verschaffen, führt Amnesty International als einzige Nichtregierungsorganisation Deutschlands seit 2004 eine eigene Falldatenbank, in der alle über Online-Recherchen und Zuschriften bekannt gewordenen Berichte und Urteile, in denen rechtswidrige Polizeigewalt eine Rolle spielt, gesammelt, dokumentiert und ausgewertet werden.</p>
<p>Ziel dieser Datenbank ist, Überblick über das Ausmaß rechtswidriger Polizeigewalt in Deutschland zu erhalten, Muster polizeilichen Fehlverhaltens zu erkennen und dafür verantwortliche strukturelle Defizite in den Polizeiorganisationen zu analysieren. Die Auswertungsergebnisse sollen eine Hilfe sein für die politische Überzeugungsarbeit von Parlamentariern, politischen Entscheidungsträgern, Polizeigewerkschaftern und der Polizeiführung zugunsten der Etablierung polizeiunabhängiger Kommissionen zur Untersuchung von mutmaßlich rechtswidriger Polizeigewalt. Einzelne herausragende Fälle rechtswidrigen Verhaltens der Polizei werden den zuständigen Organen der Vereinten Nationen (Menschenrechtsrat, Antifolterkommission) und der Antifolterkommission des Europarates (CPT) übersandt, damit diese von der Bundesregierung Aufklärung fordern können.</p>
<p>Zur Fortsetzung der Arbeit an der Falldatenbank ist die Amnesty Sektionskoordinationsgruppe Polizei auf stetige Informationen zu Verdachtsfällen rechtswidrigen Verhaltens der Polizei angewiesen. Die Daten können von uns jedoch nur bei einem Mindestmaß an Objektivität verarbeitet werden. Sie müssen nicht nur plausibel und konkret, sondern auch in sachlicher Schilderung vorliegen.</p>
<p>Personen, die Opfer von polizeilicher Gewalt geworden sind, können anhand eines <a title="Merkblatt für Opfer rechtswidriger Polizeigewalt" href="http://www.amnesty-polizei.de/2008/12/02/merkblatt-fur-opfer-rechtswidriger-polizeigewalt/" target="_self"><strong>Merkblatt für Opfer rechtswidriger </strong><strong>Polizeigewalt</strong></a> prüfen, inwieweit ihre Aussagen verwertbar sind und worauf zu achten ist, wenn ein Hinweis zu polizeilicher Gewalt weitergegeben wird.</p>
<p><strong>Die Sektionskoordinationsgruppe beantwortet Fragen und nimmt aussagekräftige Informationen zur Speicherung gerne über das <a href="http://www.amnesty-polizei.de/kontakt/">Kontaktformular</a> </strong> <strong>entgegen.</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Monitoring &#8211; Bedeutung</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Nov 2008 17:36:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TeKo</dc:creator>
				<category><![CDATA[Monitoring / Opferhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Misshandlung]]></category>
		<category><![CDATA[Monitoring]]></category>
		<category><![CDATA[polizeilicher Übergriff]]></category>

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		<description><![CDATA[Keine international agierende Nichtregierungsorganisationen &#8211; außer Amnesty International &#8211; hat weltweit Handlungen von Polizeiorganisationen im Blick. Die Sektionskogruppe Polizei der deutschen Sektion von Amnesty Anternational will ihren Beitrag zu diesem Monitoring leisten. Deshalb will die deutsche Sektionskogruppe Polizei von Amnesty International Polizeiliche Übergriffe beobachten und dokumentieren Öffentlichkeit mobilisieren, wenn polizeiliche Übergriffe zu Menschenrechtsverletzungen führen (oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine international agierende Nichtregierungsorganisationen &#8211; außer Amnesty International &#8211; hat weltweit Handlungen von Polizeiorganisationen im Blick.</p>
<p>Die Sektionskogruppe Polizei der deutschen Sektion von Amnesty Anternational will ihren Beitrag zu diesem Monitoring leisten.<span id="more-213"></span></p>
<p>Deshalb will die deutsche Sektionskogruppe Polizei von Amnesty International</p>
<ul>
<li> Polizeiliche Übergriffe beobachten und dokumentieren</li>
<li>Öffentlichkeit mobilisieren, wenn polizeiliche Übergriffe zu Menschenrechtsverletzungen führen (oder geführt haben) und an Verantwortliche appellieren, Menschenrechtsverletzungen sofort zu stoppen</li>
<li>Aufklärung bei polizeilichen Übergriffen durch unabhängige Institutionen und eine strafrechtliche Verfolgung von polizeilichen Tätern fordern</li>
<li>auf die Einrichtung von unabhängigen Institutionen zur Kontrolle polizeilichen Handelns drängen</li>
<li>sich für eine konsequente, kontinuierliche Menschenrechtsbildung bei der Ausbildung von Polizisten einsetzen</li>
</ul>
<p><strong>Die deutsche Sektionskoordinationsgruppe Polizei will zur Erreichung dieser Ziele beitragen.</strong></p>
<p><strong>Angewiesen ist unsere ehrenamtlich tätige Gruppe auf die</strong> <a title="Mitmachen und unterstützen!" href="http://www.amnesty-polizei.de/d/mitmachen/" target="_self">Mithilfe von Unterstützern und Mitgliedern</a>.</p>
]]></content:encoded>
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