Ein Hamburger Zivilfahnder wurde vom Amtsgericht Hamburg am 07. Juli 2009 von dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Der erfahrene Zivilfahnder erschoss bei einem Einsatz im Juni 2007 einen unbewaffneten Mann. Eine Verurteilung war unter anderem nicht möglich, weil nicht alle Umstände der Schussabgabe geklärt werden konnten. (Quelle: Spiegel online)
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